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Hochzeit und Recht ~ Tipps zu Eherecht, Namensrecht Güterstand und zum Ehevertrag

Ihr gutes Recht - Vor, in und nach der Ehe
Sie heiraten. Der Hochzeitstag ist vollgestopft mit Action - erst Trauung im Standesamt, dann ab in die Kirche. Trauung, Ja-Wort, Kuss und Fahrt ins Glück. Feiern, Tanzen, Hochzeitstorte anschneiden und Flitterwochen.

Rechtliche Grundlagen bei der Hochzeit
Eine Eheschliessung bedeutet nicht nur, dass man sich ewige Liebe und Treue bis in den Tod schwört.

Nein, der Ring-Tausch ist mehr. Es ändern sich auch heutzutage nicht nur der Name. Auch rein rechtlich ergeben sich tiefgreifende Einschnitte.

Eherecht und Familienrecht
Versicherungen, Steuerklasse, gemeinsames Konto und nicht zuletzt - wie gehen Sie mit Ihren (bestehenden und neu geschaffenen) Besitz um? Zusammenlegen, getrennt wirtschaften oder (was jedoch nicht zu empfehlen ist) gar nicht drüber nachdenken?

Ehevertrag, Güterstand, Namesrecht, und Hochzeitsrecht



Geltendes Recht beim Güterstand

Alles zum Güterstand in der Ehe
Das Gesetz kennt in der Ehe drei Güterstände. Es gilt automatisch die "Zugewinngemeinschaft", wenn Paare vertraglich nichts anderes vereinbart haben. "Gütergemeinschaft" und "Gütertrennung" müssen in einem Ehevertrag vereinbart werden.

Die drei Güterstände können durch einen Ehevertrag individuell angepasst werden. Aber Achtung - Jeder Ehevertrag muss notariell beglaubigt (also durch einen Notar beglaubigt) werden, um gültig zu werden.

Zugewinngemeinschaft
Sofern kein Ehevertrag vereinbart ist, wird bei der Trauung automatisch die Zugewinngemeinschaft als Güterstand beschlossen. Dieser Güterstand wird auch als gesetzlicher Güterstand bezeichnet und bedeutet, dass die Vermögen von Mann und Frau getrennt sind und bleiben.

Gütertrennung
Die Gütertrennung kann nur mit einem Ehevertrag vereinbart werden. Ergebnis der Gütertrennung ist, dass es keinen Vermögensausgleich a la Zugewinngemeinschaft gibt.

Gütergemeinschaft
Bei der Rechstform der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen von Braut und Bräutigam zu gemeinsamen Eigentum. Über dieses Eigentum können dann die Ehegatten nur gemeinsam verfügen. Das Vermögen, das während der Ehe erworben wird, fliesst ebenfalls in den "gemeinsamen Topf".


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Hochzeitsrecht ~ Hochzeit mit Ehevertrag

In den USA gerne genutzt - nicht nur in Hollywood-Filmen. Der Ehevertrag ist zum Schutz der Eheleute gedacht. Aber auch, um Klarheit zu schaffen und oftmals, um Ärger in vorhinein zu vermeiden. Hier zwei, drei Punkte, die Brautpaaare über den Ehevertrag wissen sollte.

Wie wird der Ehevertrag geschlossen?
Der Zeitpunkt ist egal. Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Sinnvollerweise sollte vorher überlegt werden, was alles Gegenstand im Ehevertrag werden soll. Zudem sollten die Formulierungen vom Anwalt entworfen werden. Beide Partner haben dabei das Recht, jeweils einen eigenen Anwalt mit dem Entwerfen des Ehevertrags zu beauftragen.

Wo wird der Ehevertrag geschlossen?
Die Beurkundung durch den Notar ist Pflicht. Der Vertrag enthält schliesslich wichtige persönliche und wirtschaftliche Regelungen. Dieser ist im Übrigen verpflichtet, jede gewünschte Vereinbarung auf ihre Vor- und Nachteile zu prüfen. Zudem muss er neutral handeln. Ist dies alles zur allgemeinen Zufriedenheit geregelt, unterschreiben beide Ehepartner den Ehevertrag persönlich.

Kosten
Die Kosten für den Notar richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (dem Vermögen des Paares). Eventuelle Schulden werden abgezogen abgezogen.


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Ehenamen ~ Namensrecht bei Trauung und Hochzeit

Wohl das bedeutendste Zeichen der Eheschliessung. Die Wahl des Ehe-Namens. Die Namensgebung findet gleichzeitig mit der standesamtlichen Trauung statt. Sie erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten.

War es noch vor einigen Jahren Usus, den Namen des Bräutigams als gemeinsamen Ehenamen zu nehmen bzw. gab es keine andere Wahl für die Braut, haben heutzutage die Ehepaare freie Hand.

Generell haben Paare die Möglichkeiten eines gemeinsamen Namens, eines Begleitnamens (Begleitnamen Regelung) oder jeder Partner behält den eigenen Namen.

Nur einfach erlaubt - der gemeinsame Ehename
Beim gemeinsamen Namen kann das Paar laut Gesetz nur den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau wählen. Eine Kombination beider Namen in Form eines Doppelnamen als gemeinsamer Ehename ist nicht zugelassen.
Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich die Zahl möglicher Namen ins Unendliche vervielfältigt und sich das Namensgefüge in Deutschland verändert.

Namesrecht - Begleitname
Zusätzlich zum gemeinsamen Ehenamen kann sich der Partner, dessen Name nicht der gemeinsame Ehename ist, einen Begleitnamen wählen. Dies kann der Geburtsname aber auch ein Name aus einer früheren Ehe sein. Die Reihenfolge der Namen kann er selber wählen.

Kein gemeinsamer Ehename
Hierbei behält jeder seinen Namen. Doppel- und Begleitnamen sind nicht möglich.


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Alle Angaben auf unseren Seiten ohne Gewähr! Die Infos stellen keine Beratung dar. Bei rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt oder Steuerberater.



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