Hochzeit und Recht ~ Tipps zu Eherecht, Namensrecht
Güterstand und zum Ehevertrag
Ihr gutes Recht - Vor, in und nach der Ehe
Sie heiraten. Der Hochzeitstag ist vollgestopft mit Action - erst
Trauung im Standesamt, dann ab in die Kirche. Trauung, Ja-Wort, Kuss
und Fahrt ins Glück. Feiern, Tanzen, Hochzeitstorte anschneiden
und Flitterwochen.
Rechtliche Grundlagen bei der Hochzeit
Eine Eheschliessung bedeutet nicht nur, dass man sich ewige Liebe
und Treue bis in den Tod schwört.
Nein, der Ring-Tausch ist mehr. Es ändern sich auch heutzutage
nicht nur der Name. Auch rein rechtlich ergeben sich tiefgreifende
Einschnitte.
Eherecht und Familienrecht
Versicherungen, Steuerklasse, gemeinsames Konto und nicht zuletzt
- wie gehen Sie mit Ihren (bestehenden und neu geschaffenen) Besitz
um? Zusammenlegen, getrennt wirtschaften oder (was jedoch nicht zu
empfehlen ist) gar nicht drüber nachdenken?
Ehevertrag, Güterstand, Namesrecht, und Hochzeitsrecht
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Geltendes Recht beim Güterstand
Alles zum Güterstand in der Ehe
Das Gesetz kennt in der Ehe drei Güterstände. Es
gilt automatisch die "Zugewinngemeinschaft",
wenn Paare vertraglich nichts anderes vereinbart haben. "Gütergemeinschaft"
und "Gütertrennung"
müssen in einem Ehevertrag
vereinbart werden.
Die drei Güterstände können durch einen Ehevertrag
individuell angepasst werden. Aber Achtung - Jeder Ehevertrag muss
notariell beglaubigt (also durch einen Notar beglaubigt) werden,
um gültig zu werden.
Zugewinngemeinschaft
Sofern kein Ehevertrag vereinbart ist, wird bei der Trauung automatisch
die Zugewinngemeinschaft als Güterstand
beschlossen. Dieser Güterstand wird auch als gesetzlicher Güterstand
bezeichnet und bedeutet, dass die Vermögen von Mann und Frau
getrennt sind und bleiben.
Gütertrennung
Die Gütertrennung kann nur
mit einem Ehevertrag vereinbart werden. Ergebnis der Gütertrennung
ist, dass es keinen Vermögensausgleich a la Zugewinngemeinschaft
gibt.
Gütergemeinschaft
Bei der Rechstform der Gütergemeinschaft
wird das gesamte Vermögen von Braut und Bräutigam zu gemeinsamen
Eigentum. Über dieses Eigentum können dann die Ehegatten
nur gemeinsam verfügen. Das Vermögen, das während der
Ehe erworben wird, fliesst ebenfalls in den "gemeinsamen Topf".
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Hochzeitsrecht ~ Hochzeit mit Ehevertrag
In den USA gerne genutzt - nicht nur in Hollywood-Filmen. Der Ehevertrag
ist zum Schutz der Eheleute gedacht. Aber auch, um Klarheit zu schaffen
und oftmals, um Ärger in vorhinein zu vermeiden. Hier zwei, drei
Punkte, die Brautpaaare über den Ehevertrag wissen sollte.
Wie wird der Ehevertrag geschlossen?
Der Zeitpunkt ist egal. Der Vertrag kann vor oder während der
Ehe geschlossen werden. Sinnvollerweise sollte vorher überlegt
werden, was alles Gegenstand im Ehevertrag werden soll. Zudem sollten
die Formulierungen vom Anwalt entworfen werden. Beide Partner haben
dabei das Recht, jeweils einen eigenen Anwalt mit dem Entwerfen des
Ehevertrags zu beauftragen.
Wo wird der Ehevertrag geschlossen?
Die Beurkundung durch den Notar ist Pflicht. Der Vertrag enthält
schliesslich wichtige persönliche und wirtschaftliche Regelungen.
Dieser ist im Übrigen verpflichtet, jede gewünschte Vereinbarung
auf ihre Vor- und Nachteile zu prüfen. Zudem muss er neutral
handeln. Ist dies alles zur allgemeinen Zufriedenheit geregelt, unterschreiben
beide Ehepartner den Ehevertrag persönlich.
Kosten
Die Kosten für den Notar richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert
(dem Vermögen des Paares). Eventuelle Schulden werden abgezogen
abgezogen.
Weitere Infos auf "Hochzeitsrecht".
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Ehenamen ~ Namensrecht bei Trauung und Hochzeit
Wohl das bedeutendste Zeichen der Eheschliessung. Die Wahl des Ehe-Namens.
Die Namensgebung findet gleichzeitig mit der standesamtlichen Trauung
statt. Sie erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten.
War es noch vor einigen Jahren Usus, den Namen des Bräutigams
als gemeinsamen Ehenamen zu nehmen bzw. gab es keine andere Wahl für
die Braut, haben heutzutage die Ehepaare freie Hand.
Generell haben Paare die Möglichkeiten eines gemeinsamen Namens,
eines Begleitnamens (Begleitnamen Regelung) oder jeder Partner behält
den eigenen Namen.
Nur einfach erlaubt - der gemeinsame Ehename
Beim gemeinsamen Namen kann das Paar laut Gesetz nur den Geburtsnamen
des Mannes oder der Frau wählen. Eine Kombination beider Namen
in Form eines Doppelnamen als gemeinsamer Ehename ist nicht zugelassen.
Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich die
Zahl möglicher Namen ins Unendliche vervielfältigt und sich
das Namensgefüge in Deutschland verändert.
Namesrecht - Begleitname
Zusätzlich zum gemeinsamen Ehenamen kann sich der Partner, dessen
Name nicht der gemeinsame Ehename ist, einen Begleitnamen wählen.
Dies kann der Geburtsname aber auch ein Name aus einer früheren
Ehe sein. Die Reihenfolge der Namen kann er selber wählen.
Kein gemeinsamer Ehename
Hierbei behält jeder seinen Namen. Doppel- und Begleitnamen
sind nicht möglich.
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keine Beratung dar. Bei rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte
Ihren Anwalt oder Steuerberater. |

Hochzeitsrecht, Ehe Recht bei der Hochzeit ~ Tipps
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